Allgemeine Vermietbedingungen 2024
§ 1. Miete
1. Die HTK GmbH/RingTaxi bietet Mietfahrzeuge für Veranstaltungen wie Trackdays, Touristenfahrten, Events u.s.w. an.
2. Die Fahrzeuge sind durch HTK GmbH/RingTaxi überprüft und werden vollgetankt in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, gereinigt an den Mieter übergeben. Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug unverzüglich an HTK GmbH/RingTaxi zurückzugeben (siehe 4.). HTK GmbH/RingTaxi wird im Anschluss an die Rückgabe die Fahrzeuge überprüfen. Wenn diese nicht vollgetankt (Benzin mit 98 Oktan) zurückgegeben werden, wird HTK GmbH/RingTaxi dem Mieter pro Liter Kraftstoff 5,- € separat berechnen (gilt nur bei Basic-Paketen). Bei starker Verschmutzung des Fahrzeugs (insbesondere des Innenraums) hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen, die ihm durch HTK GmbH/RingTaxi aufgegeben werden. Für liegengelassene Objekte in den Fahrzeugen übernimmt HTK GmbH/RingTaxi keine Haftung!
3. Die Fahrzeuge sind immer (vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache) bis spätestens 20:00 Uhr an HTK GmbH/RingTaxi zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe wird HTK GmbH/RingTaxi dem Mieter eine gesonderte Gebühr in Höhe von 15 % der gebuchten Leistung berechnen.
4. Die Fahrzeuge sind für den Gebrauch sowohl auf der NürburgringNordschleife, Nürburgring Grand Prix Strecke, Fahrsicherheitszentrum, Spa-Francorchamps und den öffentlichen Abschnitten bestimmt. Die Fahrzeuge sind sachgerecht und vorausschauend einzusetzen. Kosten für Benzin und Streckengebühren sind durch den Mieter zu zahlen. Der Mieter wird alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anmietung und insbesondere die Regelungen der StVO beachten. Bußgelder, Strafen o.ä. die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen, hat der Mieter zu zahlen.
5. Die Überlassung des gemieteten Fahrzeugs an Dritte ist nicht gestattet. Mieter und mithin berechtigter Fahrer ist/sind nur die im Vertrag bezeichnete(-n) Person(-en). HTK GmbH/RingTaxi behält sich vor, nach eigenem Ermessen (z.B. bei entsprechenden Wetterbedingungen, Fahrerfähigkeiten, Fahrzeugverfügbarkeit etc.) dem Mieter ein alternatives Fahrzeug anzubieten; über einen Fahrzeugwechsel ist der Mieter unverzüglich zu informieren. Eine mögliche positive Differenz zwischen dem gebuchten Fahrzeugpreis und dem Preis des tatsächlich genutzten Fahrzeugs wird dem Mieter erstattet . Ein Fahrzeugwechsel durch HTK GmbH/RingTaxi berechtigt den Mieter nicht zur Kündigung des Vertrages. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten des Mieters werden von HTK GmbH/RingTaxi nicht erstattet.
6. Der Mieter hat während der Fahrt die Anzeigen des Fahrzeugs, insbesondere Motor-, Öl- und Wassertemperatur zu kontrollieren. Sobald der Mieter während des Gebrauchs des Fahrzeuges einen Defekt bemerkt ist dieser unverzüglich HTK GmbH/RingTaxi anzuzeigen. Jeder Verdacht einer Funktionsstörung ist HTK GmbH/RingTaxi ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, ein Weiterfahren kann das Fahrzeug erheblich beschädigen. Ein Überdrehen des Motors, durch unsachgemäßes schalten o.ä. erfordert die Überprüfung des technischen Zustands des Motors; der Mieter verpflichtet sich, für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
7. Das Fahrzeug ist sachgerecht einzusetzen; HTK GmbH/RingTaxi behält sich in Fällen unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. Driften, Burn-Out etc.) vor, den Mieter abzumahnen bzw. bei einer Wiederholung sowie einem grob unsachgemäßen Gebrauch, die Weiternutzung des Fahrzeugs zu untersagen. Eine Erstattung der Gelder für die gebuchte Nutzung des Fahrzeugs erfolgt in solchen Fällen nicht. Für Schäden sowie überdurchschnittlichen Verschleiß des Fahrzeugs (insb. auch der Reifen und Bremsen) die auf einem unsachgemäßen Gebrauch beruhen, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.
8. Bei der Vereinbarung von Kilometerpaketen findet eine Erstattung oder Gutschrift bei nicht genutzten Kilometern innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht statt. Hiervon ausgenommen ist allein der Fall, dass aufgrund frühzeitiger Schließung der Rennstrecke / Veranstaltung wegen Drittverschuldens oder höherer Gewalt keine zeitliche Möglichkeit bestand, die gebuchte Leistung abzurufen. In diesem Fall werden die nicht gefahrenen Kilometer in Form eines Gutscheins gutgeschrieben oder können zu 50% des Geldwertes erstattet werden.
9. Teilnehmen dürfen nur Personen, die über eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse des bei der Veranstaltung genutzten PKW verfügen. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich gegenüber anderen Teilnehmern stets rücksichtsvoll zu verhalten. Teilnehmer die mit einem eigenen PKW an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen mindestens einen gesetzlichen Haftpflichtschutz für den PKW nachweisen können; der PKW muss grds. (Ausnahmen bei bestimmten Veranstaltungen möglich) der deutschen StVO entsprechen. Bei der Teilnahme an der Veranstaltung mit einem fremden Auto, ist bei Bedarf eine Einverständniserklärung des Eigentümers, über die Nutzung des PKW’s bei der Veranstaltung, nachzuweisen. Die Zulassung der Fahrzeuge zu der Veranstaltung liegt im Einzelfall im Ermessen des Veranstalters und seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10. Es ist Vorschrift während einer Veranstaltung die Sicherheitsgurte des Fahrzeugs anzulegen und einen Schutzhelm bei Trackdays u.s.w zu tragen. Teilnehmer werden weder sich selbst noch andere oder die verwendeten Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringen. Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie der Streckenleitung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Warnsignale und Fahnen sind unbedingt zu beachten und die Teilnehmer haben sich entsprechend zu verhalten. HTK GmbH/RingTaxi oder der jeweilig verantwortliche Veranstalter behält sich das Recht vor bei einem Verstoß einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung der für die Teilnahme gezahlten Gebühren, Aufwendungsersatz oder sonstige Kosten.
§ 2. Kostenübernahme bei der Nutzung eines Mietwagens
1. Der Mieter verpflichtet sich einverstanden, für alle internen/externen Schäden, Diebstahl oder mechanische Defekte (z.B. Kupplung) zu haften, die während der Mietzeit des Fahrzeugs auftreten und die auf Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dies gilt unabhängig davon welches Auto reserviert wurde. Ebenso für alle Reparaturkosten oder Kostenvoranschläge von Dritten. Der Mieter akzeptiert eine Einstandspflicht in folgendem Umfang:
Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschaden):
● Porsche Cayman = 10.000,- Euro.
● Cayman GT4 = 15.000,- Euro.
● Porsche 992 GT3 RS = 50.000,- Euro.
Wir können eine personenbezogene Zusatzversicherung für 249,- Euro anbieten, um die maximale Selbstbeteiligung auf 50% zu reduzieren. Die Zusatzversicherung muss mindestens 1 Woche vor dem Fahrevent abgeschlossen werden.
Die Pflicht des Mieters zum Ersatz von Schäden besteht unabhängig von Vorstehendem maximal nur im Umfang des Betrages des tatsächlichen Schadens bzw. im Umfang der gewöhnlich eintretende Wertminderung; dem Mieter steht ausdrücklich das Recht zu, den Nichteintritt des Schadens aufgrund fahrlässigen Handels oder unsachgemäßen Gebrauchs nachzuweisen. Der Mieter steht ebenfalls das Recht zu, nachzuweisen, dass eine Wertminderung in einem wesentlich geringeren Umfang eingetreten ist. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem. Durch einen gezahlten Schadenersatz erwirbt der Mieter/Fahrer kein Eigentum an dem Fahrzeugs oder einzelnen Fahrzeugteilen.
2. Dritt-Schäden: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er die Haftung von Ansprüchen Dritter auf öffentlichen Straßen für bis zu 5.000 € und bei Fahrten auf einer Rennstrecke (auch Touristenfahrten Nürburgring-Nordschleife) für bis zu 10.000 € übernimmt. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100% des Schadens, unabhängig von Vorstehendem.
3. Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt, bzw. als Sicherheit hinterlegt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.
4. Eine Kautionszahlung vor Mietantritt ist bei einigen Fahrzeugen erforderlich.
HTK GmbH/RingTaxi behält sich das Recht vor, eine Kaution auch auf andere Fahrzeugtypen nach eigenem Ermessen zu verlangen (z.B. bei schlechten Wetterverhältnissen / Alter des Fahrers / Fahrverhalten)
§ 3. Teilnahme an RingTaxi Fahrten
1. Die HTK GmbH/RingTaxi (Veranstalter) bietet bei Veranstaltungen Mitfahrgelegenheiten in Fahrzeugen (sog. RingTaxi-Fahrten) an.
2. Die Veranstaltungen dienen insbesondere nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
3. Der Veranstalter stellt Fahrzeuge zur Verfügung, die für den Einsatz auf Rennstrecken geeignet sind und sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Es werden nur qualifizierte und erfahrene Fahrer die RingTaxi-Fahrten durchführen.
4. Der Teilnehmer kennt die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Bedingungen des Veranstalters und des Betreibers der Rennstrecke und verpflichtet sich, sich an sämtliche Verhaltensregeln zu halten.
5. Der/die Beifahrer/in können während der Fahrt zu jeder Zeit auf die Geschwindigkeit und Fahrweise Einfluss nehmen. Der Fahrer wird (Vorausgesetzt, die Fahrsicherheit erlaubt die Anweisungen) diese sofort umsetzen, damit die „Taxi-Runde“ für den/die Beifahrer/in zum besonderen Erlebnis wird.
6. Eine Haftung des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten, für Personen- und/oder Sachschäden, welche dem Teilnehmer durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, sind außer für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Der Teilnehmer sichert zu, dass er nicht unter Herz- oder Wirbelsäulenproblemen leidet; Andere Leiden oder Krankheiten, die die Teilnahme beeinträchtigen können, liegen ebenfalls nicht vor.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von ihm geschuldete Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Dabei verpflichtet sich der Veranstalter den Dritten sorgfältig auszuwählen, so dass der Teilnehmer eine Leistung gleicher Art und Güte erhält. In solchen Fällen übernimmt der Veranstalter für zu erbringende Leistung keine Haftung, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des Dritten.
Teilnahmebedingungen (Teil 2)
1. Die nachstehenden Regeln finden bei allen Veranstaltungen des Vertragspartners HTK GmbH/RingTaxi Nürburgring Boulevard 1, D-53520 Nürburg, insbesondere bei Trackdays an denen Teilnehmer mit ihren eigenen Fahrzeugen teilnehmen sowie bei der Vermietung von Fahrzeugen der HTK GmbH/RingTaxi im Rahmen von Veranstaltungen der HTK GmbH/RingTaxi sowie bei sog. Touristen- oder Taxifahrten und Vermittlung von TrackdayVeranstaltungen oder Taxifahrten Dritter, Anwendung. Eine Touristenfahrt ist durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co KG ausgeschriebene öffentlich Nutzung der Nürburgring Nordschleife und Grand-Prix Strecke für ein pro Runde oder Zeitkontingent festgelegtes Entgelt. Es gelten die Nutzungsbestimmungen der Nürburgring 1927 GmbH & Co KG (einsehbar unter http://www.nuerburgring.de/fans-info/info/agb.html). Trackdays sind organisierte Veranstaltungen auf einer Rennstrecke oder abgeschlossenen Strecke, auf der die Teilnehmer Fahrzeuge grundsätzlich ohne Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch unter Einhaltung der jeweils für die Strecke geltenden Regeln bewegen dürfen. RingTaxi Fahrten sind Mitfahrten in von geschulten Fahrern pilotierten Fahrzeugen. Eine durch HTK GmbH/RingTaxi organisierte SportsCar Road-Tour ist eine geführte Fahrt auf öffentlichen Strassen, wobei die StVO von allen Teilnehmern zu beachten ist.
2. Alle Veranstaltungen dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit.
3. Die Teilnahme an einer Fahrerbesprechung (Briefing) ist für jeden Teilnehmer Pflicht.
4. Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und nehmen an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil. Die Fahrzeuge dürfen bei sog. Trackday-Veranstaltungen mit max. 2 Personen besetzt werden.
5. Eine Versicherung für die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Risiken für den Teilnehmer wird seitens HTK GmbH/RingTaxi nicht übernommen und ist durch den Teilnehmer selbst zu gewährleisten.
6. Der Teilnehmer erkennt die Benutzungsregeln der bei der Veranstaltung befahrenen Rennstrecke in der jeweils gültigen Form an und wird sich an diese halten.
7. Sämtliche durch den Teilnehmer verursachte Kosten, die bspw. durch die Beschädigung der Strecke (Leitplanken, Reifenstapel, Kehrgebühren aufgrund Verlassens der Strecke etc.) oder für den Einsatz von Abschleppfahrzeugen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, hat der Teilnehmer zu übernehmen. Die Kosten werden unmittelbar und unverzüglich an den Betreiber der Rennstrecke gezahlt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kosten gegen Nachweis unmittelbar an HTK GmbH/RingTaxi zu erstatten, sollte HTK GmbH/RingTaxi für die entstandenen Kosten in Vorlage treten. Wird ein Trackday von einem Dritten Veranstalter gebucht und bucht HTK GmbH/RingTaxi den Teilnehmer lediglich in diese Veranstaltung ein, so gelten die jeweiligen AGB und Vorgaben des Drittveranstalters, zu welchen der Teilnehmer vor dem Vertragsabschluss einen gesonderten Hinweis erhält.
8.Der Teilnehmer sichert zu, dass er weder unter Herz- oder Wirbelsäulenproblemen noch an anderen Krankheiten oder Beeinträchtigungen leidet, die die Teilnahme beeinträchtigen können.
9. Alle Veranstaltungen finden unabhängig von den Wetterverhältnissen statt. HTK GmbH/RingTaxi behält sich vor, bei höherer Gewalt sowie außerordentlichen Umstände, insbesondere auf Anweisung der Streckenleitung und/oder des Betreibers der Rennstrecke sowie auf öffentliche Anordnung hin, die Veranstaltung zu ändern oder auch insgesamt abzusagen. Ein Anspruch auf Schaden- oder Aufwendungsersatz gegenüber HTK GmbH/RingTaxi entsteht dadurch nicht. HTK GmbH/RingTaxi wird in den Fällen eines Abbruchs während einer laufenden Veranstaltung die verbleibenden Runden oder ungenutzten Kilometer zugunsten des Mieters/Teilnehmers auf eine andere Veranstaltung übertragen oder einen Gutschein mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Datum der Veranstaltung, ausstellen.
10. Bei Stornierung der gebuchten Veranstaltungen oder des gebuchten Fahrzeugs sowie anderer Leistungen wird wie folgt eine Erstattung vorgenommen:
a. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der Preis nicht zurückerstattet.
b. Bei Stornierungen zwischen 14 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Preises zurückerstattet (nicht betroffen sind Trackdays Eintritt sowie Gebühren Dritter, z.B.: Trackday Eintritt, Transport, Unterkunft).
c. Bei Stornierungen 30 Tage oder mehr Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 75% des Preises zurückerstattet (nicht betroffen sind Trackdays Eintritt sowie Gebühren Dritter, z.B.: Trackday Eintritt, Transport, Unterkunft).
11. Ein unterzeichnetes Exemplar dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ist HTK GmbH/RingTaxi mit der Anmeldung zur Veranstaltung vorzulegen.
12. Soweit in den gemieteten Fahrzeugen eine Dashcam installiert ist, erklären sich Teilnehmer und Begleitpersonen mit ihrer Unterschrift damit einverstanden, dass die Fahrten zu ihrer Sicherheit und zur Sicherheit von HTK GmbH/RingTaxi aufgezeichnet werden. Das Einverständnis umfasst auch Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die von der Veranstaltung aufgenommen werden. HTK GmbH/RingTaxi ist berechtigt, diese Aufnahmen unentgeltlich auch zu Werbezwecken zu verwenden
§ 4. Tickets oder Gutscheine
Ein Ticket kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Tickets oder Gutscheins übernimmt die HTK GmbH/RingTaxi keine Haftung. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Die Einlösung des Tickets ist nach Maßgabe der Öffnungszeiten der Nordschleife möglich und die Einlösbarkeit ist daher beim Ticket bis Ende der jeweiligen Saison (Ende Oktober) oder wie auf dem Ticket beschrieben gültig. Aufgrund der Abhängigkeit zu den Öffnungszeiten des Nürburgrings ist die Verjährungsfrist auf 12 Monate beschränkt.
Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Kfz oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung Klausel. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei unplanmäßiger Streckenschließung oder Unfall-Wetterbedingung Schließung erstattet der Vermieter keine Rückforderung des Mietpreises. Sollte die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.