Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Miete
- Die HTK GmbH/RingTaxi bietet Mietfahrzeuge für Veranstaltungen wie Trackdays, Touristenfahrten, Events u.s.w. an.
- Die Fahrzeuge sind durch HTK GmbH/RingTaxi überprüft und werden vollgetankt in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, gereinigt an den Mieter übergeben. Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug unverzüglich an HTK GmbH/RingTaxi zurückzugeben (siehe 4.). HTK GmbH/RingTaxi wird im Anschluss an die Rückgabe die Fahrzeuge überprüfen. Wenn diese nicht vollgetankt (Benzin mit 98 Oktan) zurückgegeben werden, wird HTK GmbH/RingTaxi dem Mieter pro Liter Kraftstoff 5, € separat berechnen (gilt nur bei Basic-Paketen). Bei starker Verschmutzung des Fahrzeugs (insbesondere des Innenraums) hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen, die ihm durch HTK GmbH/RingTaxi aufgegeben werden. Für liegengelassene Objekte in den Fahrzeugen übernimmt HTK GmbH/RingTaxi keine Haftung!
- Die Fahrzeuge sind immer (vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Absprache) bis spätestens 20:00 Uhr an HTK GmbH/RingTaxi zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe wird HTK GmbH/RingTaxi dem Mieter eine gesonderte Gebühr in Höhe von 15 % der gebuchten Leistung berechnen.
- Die Fahrzeuge sind für den Gebrauch sowohl auf der Nürburgring-Nordschleife, Nürburgring Grand-Prix-Strecke, Fahrsicherheitszentrum, Spa-Francorchamps und den öffentlichen Abschnitten bestimmt. Die Fahrzeuge sind sachgerecht und vorausschauend einzusetzen. Kosten für Benzin und Streckengebühren sind durch den Mieter zu zahlen. Der Mieter wird alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anmietung und insbesondere die Regelungen der StVO beachten. Bußgelder, Strafen o. ä., die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen, hat der Mieter zu zahlen.
- Die Überlassung des gemieteten Fahrzeugs an Dritte ist nicht gestattet. Mieter und mithin berechtigter Fahrer ist/sind nur die im Vertrag bezeichnete(-n) Person(-en). HTK GmbH/RingTaxi behält sich vor, nach eigenem Ermessen (z. B. bei entsprechenden Wetterbedingungen, Fahrerfähigkeiten, Fahrzeugverfügbarkeit etc.) dem Mieter ein alternatives Fahrzeug anzubieten; über einen Fahrzeugwechsel ist der Mieter unverzüglich zu informieren. Eine mögliche positive Differenz zwischen dem gebuchten Fahrzeugpreis und dem Preis des tatsächlich genutzten Fahrzeugs wird dem Mieter erstattet. Ein Fahrzeugwechsel durch HTK GmbH/RingTaxi berechtigt den Mieter nicht zur Kündigung des Vertrages. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Kosten des Mieters werden von HTK GmbH/RingTaxi nicht erstattet.
- Der Mieter hat während der Fahrt die Anzeigen des Fahrzeugs, insbesondere Motor-, Öl- und Wassertemperatur, zu kontrollieren. Sobald der Mieter während des Gebrauchs des Fahrzeuges einen Defekt bemerkt, ist dieser unverzüglich HTK GmbH/RingTaxi anzuzeigen. Jeder Verdacht einer Funktionsstörung ist HTK GmbH/RingTaxi ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, ein Weiterfahren kann das Fahrzeug erheblich beschädigen. Ein Überdrehen des Motors, durch unsachgemäßes Schalten o. ä., erfordert die Überprüfung des technischen Zustands des Motors; der Mieter verpflichtet sich, für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
- Das Fahrzeug ist sachgerecht einzusetzen; HTK GmbH/RingTaxi behält sich in Fällen unsachgemäßen Gebrauchs (wie z. B. Driften, Burn-Out etc.) vor, den Mieter abzumahnen bzw. bei einer Wiederholung sowie einem grob unsachgemäßen Gebrauch die Weiternutzung des Fahrzeugs zu untersagen. Eine Erstattung der Gelder für die gebuchte Nutzung des Fahrzeugs erfolgt in solchen Fällen nicht. Für Schäden sowie überdurchschnittlichen Verschleiß des Fahrzeugs (insb. auch der Reifen und Bremsen), die auf einem unsachgemäßen Gebrauch beruhen, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.
- Bei der Vereinbarung von Kilometerpaketen findet eine Erstattung oder Gutschrift bei nicht genutzten Kilometern innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht statt. Hiervon ausgenommen ist allein der Fall, dass aufgrund frühzeitiger Schließung der Rennstrecke / Veranstaltung wegen Drittverschuldens oder höherer Gewalt keine zeitliche Möglichkeit bestand, die gebuchte Leistung abzurufen. In diesem Fall werden die nicht gefahrenen Kilometer in Form eines Gutscheins gutgeschrieben oder können zu 50 % des Geldwertes erstattet werden.
- Teilnehmen dürfen nur Personen, die über eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse des bei der Veranstaltung genutzten PKW verfügen. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich gegenüber anderen Teilnehmern stets rücksichtsvoll zu verhalten. Teilnehmer, die mit einem eigenen PKW an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen mindestens einen gesetzlichen Haftpflichtschutz für den PKW nachweisen können; der PKW muss grds. (Ausnahmen bei bestimmten Veranstaltungen möglich) der deutschen StVO entsprechen. Bei der Teilnahme an der Veranstaltung mit einem fremden Auto ist bei Bedarf eine Einverständniserklärung des Eigentümers über die Nutzung des PKW bei der Veranstaltung nachzuweisen. Die Zulassung der Fahrzeuge zu der Veranstaltung liegt im Einzelfall im Ermessen des Veranstalters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Es ist Vorschrift, während einer Veranstaltung die Sicherheitsgurte des Fahrzeugs anzulegen und einen Schutzhelm bei Trackdays u.s.w. zu tragen. Teilnehmer werden weder sich selbst noch andere oder die verwendeten Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringen. Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie der Streckenleitung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Warnsignale und Fahnen sind unbedingt zu beachten und die Teilnehmer haben sich entsprechend zu verhalten. HTK GmbH/RingTaxi oder der jeweilig verantwortliche Veranstalter behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung der für die Teilnahme gezahlten Gebühren, kein Aufwendungsersatz oder sonstige Kosten.
§ 2. Kostenübernahme bei der Nutzung eines Mietwagens
- Der Mieter verpflichtet sich, für alle internen/externen Schäden, Diebstahl oder mechanische Defekte (z. B. Kupplung) zu haften, die während der Mietzeit des Fahrzeugs auftreten und die auf Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dies gilt unabhängig davon, welches Auto reserviert wurde. Ebenso für alle Reparaturkosten oder Kostenvoranschläge von Dritten. Der Mieter akzeptiert eine Einstandspflicht in folgendem Umfang:
- Toyota GR Yaris = 20.000, €
- Porsche Cayman = 30.000, €
- BMW M2 Competition = 35.000, €
- Porsche Cayman GT4 = 40.000, €
- Porsche 992 GT3 RS = 80.000, €
Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung bei Fahrzeugschaden):
Wir können eine personenbezogene Zusatzversicherung für 249, € (beim Porsche GT3 RS = 299, €) anbieten, um die maximale Selbstbeteiligung auf 50 % zu reduzieren. Die Zusatzversicherung muss mindestens 1 Woche vor dem Fahrevent abgeschlossen werden.
Die Pflicht des Mieters zum Ersatz von Schäden besteht unabhängig von Vorstehendem maximal nur im Umfang des Betrages des tatsächlichen Schadens bzw. im Umfang der gewöhnlich eintretenden Wertminderung; dem Mieter steht ausdrücklich das Recht zu, den Nichteintritt des Schadens aufgrund fahrlässigen Handelns oder unsachgemäßen Gebrauchs nachzuweisen. Dem Mieter steht ebenfalls das Recht zu, nachzuweisen, dass eine Wertminderung in einem wesentlich geringeren Umfang eingetreten ist. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100 % des Schadens, unabhängig von Vorstehendem. Durch einen gezahlten Schadenersatz erwirbt der Mieter/Fahrer kein Eigentum an dem Fahrzeug oder einzelnen Fahrzeugteilen.
- Dritt-Schäden: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er die Haftung von Ansprüchen Dritter auf öffentlichen Straßen für bis zu 5.000 € und bei Fahrten auf einer Rennstrecke (auch Touristenfahrten Nürburgring-Nordschleife) für bis zu 10.000 € übernimmt. Bei mutwillig verursachten Schäden gilt eine Einstandspflicht von 100 % des Schadens, unabhängig von Vorstehendem.
- Wenn die Forderungen aus diesem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt bzw. als Sicherheit hinterlegt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.
- Eine Kautionszahlung vor Mietantritt ist bei einigen Fahrzeugen erforderlich. HTK GmbH/RingTaxi behält sich das Recht vor, eine Kaution auch auf andere Fahrzeugtypen nach eigenem Ermessen zu verlangen (z. B. bei schlechten Wetterverhältnissen / Alter des Fahrers / Fahrverhalten).
§ 3. Teilnahme an RingTaxi-Fahrten
- Die HTK GmbH/RingTaxi (Veranstalter) bietet bei Veranstaltungen Mitfahrgelegenheiten in Fahrzeugen (sog. RingTaxi-Fahrten) an.
- Die Veranstaltungen dienen insbesondere nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
- Der Veranstalter stellt Fahrzeuge zur Verfügung, die für den Einsatz auf Rennstrecken geeignet sind und sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Es werden nur qualifizierte und erfahrene Fahrer die RingTaxi-Fahrten durchführen.
- Der Teilnehmer kennt die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Bedingungen des Veranstalters und des Betreibers der Rennstrecke und verpflichtet sich, sich an sämtliche Verhaltensregeln zu halten.
- Der/die Beifahrer/-in kann während der Fahrt zu jeder Zeit auf die Geschwindigkeit und Fahrweise Einfluss nehmen. Der Fahrer wird (vorausgesetzt, die Fahrsicherheit erlaubt die Anweisungen) diese sofort umsetzen, damit die „Taxi-Runde“ für den/die Beifahrer/-in zum besonderen Erlebnis wird.
- Eine Haftung des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten für Personen- und/oder Sachschäden, welche dem Teilnehmer durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, ist außer für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Teilnehmer sichert zu, dass er nicht unter Herz- oder Wirbelsäulenproblemen leidet; andere Leiden oder Krankheiten, die die Teilnahme beeinträchtigen können, liegen ebenfalls nicht vor.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von ihm geschuldete Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Dabei verpflichtet sich der Veranstalter, den Dritten sorgfältig auszuwählen, sodass der Teilnehmer eine Leistung gleicher Art und Güte erhält. In solchen Fällen übernimmt der Veranstalter für die zu erbringende Leistung keine Haftung, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des Dritten.
Teilnahmebedingungen (Teil 2)
- Die nachstehenden Regeln finden bei allen Veranstaltungen des Vertragspartners HTK GmbH/RingTaxi, Nürburgring Boulevard 1, D-53520 Nürburg, insbesondere bei Trackdays, an denen Teilnehmer mit ihren eigenen Fahrzeugen teilnehmen, sowie bei der Vermietung von Fahrzeugen der HTK GmbH/RingTaxi im Rahmen von Veranstaltungen der HTK GmbH/RingTaxi sowie bei sog. Touristen- oder Taxifahrten und Vermittlung von Trackday-Veranstaltungen oder Taxifahrten Dritter Anwendung. Eine Touristenfahrt ist eine durch die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG ausgeschriebene öffentliche Nutzung der Nürburgring-Nordschleife und Grand-Prix-Strecke für ein pro Runde oder Zeitkontingent festgelegtes Entgelt. Es gelten die Nutzungsbestimmungen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (einsehbar unter http://www.nuerburgring.de/fans-info/info/agb.html). Trackdays sind organisierte Veranstaltungen auf einer Rennstrecke oder abgeschlossenen Strecke, auf der die Teilnehmer Fahrzeuge grundsätzlich ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch unter Einhaltung der jeweils für die Strecke geltenden Regeln, bewegen dürfen. RingTaxi-Fahrten sind Mitfahrten in von geschulten Fahrern pilotierten Fahrzeugen. Eine durch HTK GmbH/RingTaxi organisierte SportsCar-Road-Tour ist eine geführte Fahrt auf öffentlichen Straßen, wobei die StVO von allen Teilnehmern zu beachten ist.
- Alle Veranstaltungen dienen ausdrücklich nicht dem Zweck der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit.
- Die Teilnahme an einer Fahrerbesprechung (Briefing) ist für jeden Teilnehmer Pflicht.
- Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und nehmen an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil. Die Fahrzeuge dürfen bei sog. Trackday-Veranstaltungen mit max. 2 Personen besetzt werden.
- Eine Versicherung für die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Risiken für den Teilnehmer wird seitens HTK GmbH/RingTaxi nicht übernommen und ist durch den Teilnehmer selbst zu gewährleisten.
- Der Teilnehmer erkennt die Benutzungsregeln der bei der Veranstaltung befahrenen Rennstrecke in der jeweils gültigen Form an und wird sich an diese halten.
- Sämtliche durch den Teilnehmer verursachte Kosten, die bspw. durch die Beschädigung der Strecke (Leitplanken, Reifenstapel, Kehrgebühren aufgrund Verlassens der Strecke etc.) oder für den Einsatz von Abschleppfahrzeugen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, hat der Teilnehmer zu übernehmen. Die Kosten werden unmittelbar und unverzüglich an den Betreiber der Rennstrecke gezahlt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kosten gegen Nachweis unmittelbar an HTK GmbH/RingTaxi zu erstatten, sollte HTK GmbH/RingTaxi für die entstandenen Kosten in Vorlage treten. Wird ein Trackday von einem Drittveranstalter gebucht und bucht HTK GmbH/RingTaxi den Teilnehmer lediglich in diese Veranstaltung ein, so gelten die jeweiligen AGB und Vorgaben des Drittveranstalters, zu welchen der Teilnehmer vor dem Vertragsabschluss einen gesonderten Hinweis erhält.
- Der Teilnehmer sichert zu, dass er weder unter Herz- oder Wirbelsäulenproblemen noch an anderen Krankheiten oder Beeinträchtigungen leidet, die die Teilnahme beeinträchtigen können.
- Es gelten folgende Regelungen zu Tickets und Wetterverhältnissen:
- Tickets werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die digitalen Tickets selbstständig zu verwalten und am Veranstaltungstag in geeigneter Form (z. B. ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät) zum Termin mitzubringen. Ein Anspruch auf erneute Zusendung bei Verlust oder Löschung besteht nicht.
- Alle Veranstaltungen finden unabhängig von den Wetterverhältnissen statt. HTK GmbH/RingTaxi behält sich vor, bei höherer Gewalt sowie außerordentlichen Umständen, insbesondere auf Anweisung der Streckenleitung und/oder des Betreibers der Rennstrecke sowie auf öffentliche Anordnung hin, die Veranstaltung zu ändern oder auch insgesamt abzusagen. Ein Anspruch auf Schaden- oder Aufwendungsersatz gegenüber HTK GmbH/RingTaxi entsteht dadurch nicht. HTK GmbH/RingTaxi wird in den Fällen eines Abbruchs während einer laufenden Veranstaltung die verbleibenden Runden oder ungenutzten Kilometer zugunsten des Mieters/Teilnehmers auf eine andere Veranstaltung übertragen oder einen Gutschein mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Datum der Veranstaltung ausstellen.
- Bei Stornierung der gebuchten Veranstaltungen oder des gebuchten Fahrzeugs sowie anderer Leistungen wird wie folgt eine Erstattung vorgenommen:
- Buchungen ohne Ticket können bis 14 Tage vor dem Event kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Buchungspreises erhoben.
Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Termin beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 % des Buchungspreises.
Bei Nichterscheinen werden 100 % des Buchungspreises berechnet. - Buchungen mit Ticket und festem Termin können bis 14 Tage vor dem Event kostenfrei auf einen verfügbaren Termin innerhalb desselben Kalenderjahres umgebucht werden, danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 25, € für die Umbuchung berechnet. Eine kostenfreie Stornierung oder Rückgabe des Tickets ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Freizeitveranstaltung mit festem Termin) ausgeschlossen.
- Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Anstelle einer Stornierung kann der Teilnehmer sein Ticket auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen.
- Buchungen ohne Ticket können bis 14 Tage vor dem Event kostenfrei storniert werden.
- Ein unterzeichnetes Exemplar dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ist HTK GmbH/RingTaxi mit der Anmeldung zur Veranstaltung vorzulegen.
- Soweit in den gemieteten Fahrzeugen eine Dashcam installiert ist, erklären sich Teilnehmer und Begleitpersonen mit ihrer Unterschrift damit einverstanden, dass die Fahrten zu ihrer Sicherheit und zur Sicherheit von HTK GmbH/RingTaxi aufgezeichnet werden. Das Einverständnis umfasst auch Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die von der Veranstaltung aufgenommen werden. HTK GmbH/RingTaxi ist berechtigt, diese Aufnahmen unentgeltlich auch zu Werbezwecken zu verwenden.
§ 4. Tickets oder Gutscheine
Ein Ticket kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust des Tickets oder Gutscheins übernimmt die HTK GmbH/RingTaxi keine Haftung. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Die Einlösung des Tickets ist nach Maßgabe der Öffnungszeiten der Nordschleife möglich und die Einlösbarkeit ist daher beim Ticket bis Ende der jeweiligen Saison (Ende Oktober) oder wie auf dem Ticket beschrieben gültig. Aufgrund der Abhängigkeit zu den Öffnungszeiten des Nürburgrings ist die Verjährungsfrist auf 12 Monate beschränkt.
Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Kfz oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebungsklausel. Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei unplanmäßiger Streckenschließung oder Schließung aufgrund von Unfall- oder Wetterbedingungen erstattet der Vermieter den Mietpreis nicht zurück. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.